Korschenbroich 21.01.2017 (Quelle: NGZ-Online)

Niers-Aue: Ab Herbst kann gebaut werden

Korschenbroich Niersaue - Baugebiet Korschenbroich-West
Die vorerst letzte Hürde soll der B-Plan "An der Niers-Aue" in der Ratssitzung am 31. Januar nehmen. Schon jetzt stehen etwa 300 Bauwillige auf der Warteliste. Und so könnte die Häuserfront ab 2018 aussehen FOTO: Entwürfe (2) 3D Architekten

Korschenbroich. Am 31. Januar sollen die Pläne für das Wohngebiet "An der Niers-Aue" als Satzung vom Rat beschlossen werden. Damit wäre der B-Plan rechtskräftig und die Bautrupps können im Herbst anrücken. Die Politik machte dafür den Weg frei. Von Ruth Wiedner-Runo

 

Am Korschenbroicher Stadtrand wird mit dem Areal "An der Niers-Aue" ein neues Wohngebiet entwickelt. Seit Monaten arbeitet die Verwaltung auf Hochtouren. Verläuft alles optimal, kann schon in diesem Herbst gebaut werden. In zwei versetzten Schritten soll das neue Wohngebiet im Westen der Stadt erschlossen werden. Häuser und Wohnungen für mehr als 1000 Menschen sollen dort - zwischen Gilleshütte und Korschenbroicher Straße - entstehen. Im ersten Bauabschnitt werden rund 40 Grundstücke von der Stadt vermarktet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung machte jetzt den Weg frei, damit der B-Plan rechtskräftig werden kann.

 

Im Fachgremium wurden die Anregungen und Stellungnahmen behandelt, die im Rahmen der Offenlage und Behördenbeteiligung im Rathaus eingegangen waren. Die Ausschussmitglieder folgten einstimmig der Verwaltungsvorlage zum Umgang mit den Stellungnahmen und empfahlen dem Stadtrat die entsprechende Abwägung. Der Rat soll nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens den neuen Bebauungsplan "An der Niers-Aue" als Satzung beschließen. Damit würde der B-Plan nach der Veröffentlichung rechtsgültig. Allerdings fehlte nicht viel, und ein Formfehler hätte für eine erneute Offenlage der Pläne und damit für eine gehörige Zeitverzögerung des Bauvorhabens gesorgt. Wolfgang Houben, Fraktionschef der Bündnisgrünen, vermisste in dem Abstimmungspaket die Stellungnahme von Berthold Tumbrink, dem Behindertenbeauftragten der Stadt. "Sein Schreiben ist der Stadt am 20. November zugestellt worden", sagte Houben und gab zu bedenken: "Wenn wir Tumbrinks Stellungnahme nicht berücksichtigen, werden Beschluss und Plan anfechtbar." Das sah auch Georg Onkelbach so. Da der Technische Beigeordnete aber keinen mehrmonatigen Zeitverzug riskieren wollte, schlug er vor, die Hinweise des Behindertenbeauftragten als eigenen Tagesordnungspunkt im Stadtrat am 31. Januar zu beraten. Für das Missgeschick entschuldigte sich Onkelbach beim Ausschuss: "Es tut uns sehr leid, die Anregungen nicht einbezogen zu haben."

 

Tumbrink hatte unter anderem auf die vorhandene Fußgängerbrücke hingewiesen, die über die L 31 führt und die Stadt schon jetzt mit dem Plangebiet verbindet. Er hat erhebliche Zweifel, ob die aktuelle Wegeführung den Vorgaben und damit den "Ansprüchen mobilitätseingeschränkten Menschen" entspricht. Tumbrink kritisiert nicht nur die Neigung der Rampen, die fehlenden Verweilflächen, die unzureichenden Handläufe, er mahnt die Markierung für Sehbehinderte an und prognostiziert Probleme mit den Radfahrern. Für Tumbrink ist eine "deutliche Ertüchtigung der Querung unverzichtbar". Jochen Andretzky (Grüne) brachte es auf den Punkt: "Die Fußgängerbrücke ist eine Notlösung. Wir warten auf den viel besprochenen Tunnel." Aufgenommen werden soll auch ein textlicher Hinweis in der Begründung des B-Plans, der die Nutzung regenerativer Energie empfiehlt.

 

Quelle: NGZ vom 21.01.2017

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Quelle: NGZ vom 21.01.2017 FOTO: Marx