Informationen zum Baugenehmigungsverfahren
Die Stadt Korschenbroich informiert in diesem Schreiben, die zukünftigen Bauherren des Baugebietes "An der Niers-Aue" über die Notwendigen Schritte zur möglichst unkomplizierten und schnelle Erteilung der Baugenehmigungen.
Des Weiteren finden Interessierte auch einen Hinweis auf das Freistellungsverfahren nach § 67 der Landesbauordnung. Das Freistellungsverfahren sollte durch die 2016 beschlossene Änderung der Landesbauordnung zum 28.12.2017 abgeschafft werden. Durch Landtagsbeschluss ist die Änderung jedoch ausgesetzt worden, so dass für Bauherren theoretisch auch die Durchführung eines Freistellungsverfahrens in Frage käme.