KfW-Förderung: Was ändert sich?
Am 17. April 2018 treten bei der KfW-Förderung neue Merkblätter und neue technische Mindestanforderungen in Kraft; und zwar sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.
Kurze Zusammenfassung der Änderungen bei Wohngebäuden:
In den Programmen "Energieeffizient Bauen" (153) und "Energieeffizient Sanieren" (151/152, 430) gibt es einige Produktänderungen sowie neue Merkblätter und Anlagen.
Ein Beispiel: Die "Liste der Technischen FAQ für Wohngebäude", bislang verbindliche Anlage zum Merkblatt und daher Vertragsbestandteil, ist künftig ein nicht verbindliches "Infoblatt".
Kurzübersicht der Änderungen bei Nicht-Wohngebäuden:
Die Förderstandards bei Nichtwohngebäuden heißen künftig nicht mehr "Effizienzhaus", sondern "Effizienzgebäude".
Bei den technischen Mindestanforderungen ist unter anderem neu, dass Erweiterungen von Bestandsgebäuden nur noch bis 50 qm Fläche als Sanierung mitgefördert werden können. Bei größeren Erweiterungen ist eine Unterstützung nur als Neubau möglich. Das bisherige Kriterium des offenen Raumverbundes entfällt. Auch bei den Konditionen zeigt sich eine Anzahl an Änderungen; so werden in den Programmen 276/277/278 und
219/220 beihilfefreie Zinssätze eingeführt.
Eine detailliertere Zusammenfassung der Änderungen finden Sie auf unserer Seite "Infos zum Haus bauen."