2018 gibt es neue Zinskonditionen bei den Förderprogrammen der KfW. Das gilt unter anderem für den Förderkredit der KfW für die Sanierung, für barrierefreie Umbauten von Bad, Wohnräumen und auf dem Grundstück sowie für die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien.
Dieses KfW-Programm wird aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert.
Diese Änderungen betreffen die Wohngebäude:
In den Programmen "Energieeffizient Bauen" (153) und "Energieeffizient Sanieren" (151/152, 430) gibt es einige Produktänderungen sowie neue Merkblätter und Anlagen.
Produktänderung ab 17.04.2018 auf einen Blick:
Die "Liste der Technischen FAQ für Wohngebäude", die bislang eine verbindliche Anlage zum Merkblatt und daher Vertragsbestandteil war, entfällt als Anlage zum Merkblatt und steht künftig als nicht verbindliches "Infoblatt" zur Verfügung.
Die Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen" wurde überarbeitet und um wenige verbindliche Regelungen aus der "Liste der Technischen FAQ" ergänzt. Außerdem gibt es redaktionelle und geringe inhaltliche Anpassungen, u.a. zur erforderlichen Größe eines Stromspeichers beim Effizienzhaus 40 Plus.
Zudem gibt es in der "Liste der förderfähigen Maßnahmen" klarstellende und ergänzende Anpassungen, wie z. B. für den Einsatz von Smart Home-Technologien.
Zudem ändern sich die Konditionen in den Kreditvarianten der o.g. Förderprogramme (151/152, 153) für Kreditanträge, die ab dem 17.04.2018 bei der KfW eingehen, wie folgt:
Diese Änderungen der Konditionen dienen laut KfW ausschließlich dazu, "die Refinanzierungs- und Wiederanlagerisiken für den Bundeshaushalt zu reduzieren und die Planbarkeit der Kosten zu erhöhen".
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Kontakt: Beatrix Magdalena
Dipl. Ing. (FH) für Innenarchitekur
Architektur Aufbaustudium AK
Tel.: 0172-1700567
E-Mail: atelier.magdalena@gmail.com