Was ändert sich bei der KfW-Förderung?

2018 gibt es neue Zinskonditionen bei den Förderprogrammen der KfW. Das gilt unter anderem für den Förderkredit der KfW für die Sanierung, für barrierefreie Umbauten von Bad, Wohnräumen und auf dem Grundstück sowie für die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien.

Energieeffizientes Bauen

Für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses

  • ab 1,66 % effektiver Jahreszins
  • bis 100.000 Euro Kredit für jede Wohnung 
  • zusätzlich Geld sparen und weniger zurückzahlen: bis zu 15.000 Euro mit dem Tilgungszuschuss 
  • für alle, die ein neues KfW-Effizienzhaus  bauen oder kaufen oder eine entsprechende Eigentumswohnung
  • kombinierbar mit Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung (431)

Dieses KfW-Programm wird aus dem CO2-Gebäude­sanierungs­programm des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert.


Produktänderungen ab 17.04.2018 auf einen Blick

  • Wegfall der 20-jährigen Zins­bindung
  • Die bereitstellungs­provisions­freie Zeit wird von 12 auf 6 Monate verkürzt
  • Kostenfreie Sonder­tilgungen sind nicht mehr möglich

Diese Änderungen betreffen die Wohngebäude:

In den Programmen "Energieeffizient Bauen" (153) und "Energieeffizient Sanieren" (151/152, 430) gibt es einige Produktänderungen sowie neue Merkblätter und Anlagen.

 

Produktänderung ab 17.04.2018 auf einen Blick:

Die "Liste der Technischen FAQ für Wohngebäude", die bislang eine verbindliche Anlage zum Merkblatt und daher Vertragsbestandteil war, entfällt als Anlage zum Merkblatt und steht künftig als nicht verbindliches "Infoblatt" zur Verfügung.

 

Die Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen" wurde überarbeitet und um wenige verbindliche Regelungen aus der "Liste der Technischen FAQ" ergänzt. Außerdem gibt es redaktionelle und geringe inhaltliche Anpassungen, u.a. zur erforderlichen Größe eines Stromspeichers beim Effizienzhaus 40 Plus.

 

Zudem gibt es in der "Liste der förderfähigen Maßnahmen" klarstellende und ergänzende Anpassungen, wie z. B. für den Einsatz von Smart Home-Technologien.

 

Zudem ändern sich die Konditionen in den Kreditvarianten der o.g. Förderprogramme (151/152, 153) für Kreditanträge, die ab dem 17.04.2018 bei der KfW eingehen, wie folgt:

  • Einstellung der 20-jährigen Zinsbindung (153)
    Das 20-jährige Zinsbindungsangebot entfällt. Es wird weiterhin eine 10-jährige Zinsbindung mit unveränderten Kreditlaufzeitvarianten angeboten.
  • Einführung einer Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen (151/152, 153)Für außerplanmäßige Tilgungen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Es sind nur vollständige Kreditrückzahlungen möglich. Vor dem 17.04.2018 beantragte Darlehen behalten ihre kostenfreien Sondertilgungsrechte.
  • Reduzierung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit auf 6 Monate (151/152, 153)Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird reduziert. Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird 6 Monate nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision berechnet.

Diese Änderungen der Konditionen dienen laut KfW ausschließlich dazu, "die Refinanzierungs- und Wiederanlagerisiken für den Bundeshaushalt zu reduzieren und die Planbarkeit der Kosten zu erhöhen".